Gerade noch vereitelt – So plump kann Kriminalisierung sein
Von Protesten begleitet, findet am 15.Februar 2008 in der Göttinger Lokhalle eine große Militärmusik-Show statt. Die AntimilitaristInnen kritisieren mit ihren kreativen Aktionen den Versuch, die von Militärapparaten ausgehende Gewalt zu verharmlosen und auch auf diesem Weg für kriegerisches Handeln Akzeptanz in der Bevölkerung zu gewinnen. Ein Aktivist ist vor der Lokhalle, inmitten des wartenden Konzertpublikums, mit dem Sicherheitsdienst in eine lautstarke Diskussion verwickelt. Die hinzugezogene Polizei schleift ihn vor den Augen des verstörten Publikums schließlich zweimal weg. Beim zweiten Mal hatte sie ihn selbst wieder vor den Eingang geführt, er sollte einen Kreidespruch abwischen.
Viel augenfälliger und von vornherein klar ist jedoch, dass es sich bei dem Bereich vor der Lokhalle überhaupt nicht um befriedetes Gelände handelt. Ein Hausfriedensbruch kann hier demnach gar nicht stattgefunden haben. Nach einem ausführlichen Plädoyer der Verteidigung passiert das Unfassbare. Der Richter verurteilt den Angeklagten dennoch zu 15 Tagessätzen, ohne mit einem Wort auf die differenzierte Argumentation der Verteidigung einzugehen. Lediglich beim Hinausgehen murmelt er: „Soll sich das Landgericht doch damit beschäftigen…“ Genau das passiert, als sich nach einer Berufung am 12. Januar 2009 das Landgericht mit dem Fall befasst. Die Verhandlung ist sehr kurz und endet mit einem Freispruch. Das freisprechende Urteil hat der Angeklagte nach fast einem Jahr allerdings immer noch nicht in Schriftform – und muss damit auf die Rückerstattung der ihm durch das Gerichtsverfahren entstandenen Kosten weiter warten. Den Stress und seinen zeitlichen Aufwand wird er in keinem Fall erstattet bekommen.
Für einigen Wirbel hat ein KZ-Vergleich des Duderstädter Ehrenbürgermeisters und Landtagsabgeordneten Lothar Koch (CDU) im Dezember 2011 gesorgt. Die Geschichtswerkstatt Duderstadt kritisierte Koch und die Stadt und pochte auf eine inhaltliche Distanzierung. Die Verharmlosung von NS-Verbrechen sei nicht mit dem offiziellen Gedenken der Stadt an die Opfer des Nationalsozialismus vom 27. Januar vereinbar. Den Weg in die Öffentlichkeit suchte die Geschichtswerkstatt über das Eichsfelder Tageblatt, doch das ET weigerte sich aus verschiedenen Gründen die Stellungnahmen des Vereins zu veröffentlichen.
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