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Dieses Wochenende: Feiern verboten

Vielleicht ist es der einen oder dem anderen schon aufgefallen: An Feiertagen wie Karfreitag, Karsamstag und Volkstrauertag ist es schwierig gute Abendplanung zu finden. Grund dafür ist das sogenannte Tanzverbot, welches in allen deutschen Bundesländern in verschiedener Form vorkommt. Mal abgesehen vom Volkstrauertag haben die betroffenen Tage eines gemeinsam: Sie leiten sich aus der christlichen Tradition ab.

Zu finden sind die Vorschriften im Niedersächsischen Gesetz über die Feiertage. Zum Tanzen heißt es in § 9: „Am Donnerstag der Karwoche ab 5 Uhr morgens und am Sonnabend der Karwoche sowie am Vorabend des Weihnachtsfestes (Heiligabend) sind öffentliche Tanzveranstaltungen verboten.“ Im §6 Absatz (2) werden für den Volkstrauertag und Totensonntag auch Schankbetrieb, Sportveranstaltungen und alle anderen Veranstaltungen, die nicht der geistig-seelischen Erhebung dienen, verboten. Bestraft wird bei Zuwiderhandlung durch ein Bußgeld, da es sich um eine Ordnungswidrigkeit handelt. Es sei denn, mensch kann nachweisen, dass es sich um die Pflege des örtlichen Brauchtums handelt.

Zugegebenermaßen gehört die Mehrzahl der in Deutschland lebenden Bevölkerung mehr oder weniger einer der christlichen Kirchen an. Wer aber denkt, dies rechtfertige das Spaßverbot an manchen Tagen, sollte diese Position nocheinmal überdenken. Wie simpel und selbstverständlich es auch erscheinen mag: Wer kein Interesse am Tod Christi hat, sollte das Trauern nicht verordnet bekommen. Auch in diese Richtung sollte mensch die Religionsfreiheit interpretieren können: Freiheit von Religion. So zumindest sehen es einige Gruppen. Jüngst bekundete die GRÜNE JUGEND Göttingen diese Position in einer Pressemitteilung.

Allein die Tatsache, dass per Gesetz vorgeschrieben ist, wann mensch fröhlich zu sein hat und wann nicht, lässt stutzen. Die Bevormundung durch die Kirche über den Umweg des Rechts verwundert noch ein Stück mehr und wirft die Frage, wie weit es mit dem Laizismus in Deutschland ist. Wie mensch sich vielleicht denken kann, nicht besonders weit. Tanzverbot, Religionsunterricht und Kirchensteuer sind einige offensichtliche Beispiele. Es versteht sich von selbst, dass sich jegliche Verflechtung auf das Christentum bezieht. Religiöse Prägung aus dieser Richtung wird als selbstverständlich hingenommen. Kopftücher auf Lehrerinnenköpfen und muslimischer Religionsunterricht werden heiß diskutiert.

Gelesenes mag manchen Menschen zum Protest auf der Straße anregen. Mit dem demonstrativen öffentlichen Tanzen hat es dieses Jahr in Göttingen nicht geklappt. Aber vielleicht ja nächstes Mal. Für Kurzentschlossene gibt es in Hannover Gelegenheit zum Tanzen: Karfreitag, 18 Uhr, Schillerdenkmal. Leider nur stilles Tanzen mit Kopfhörern, aber immerhin.

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